Für jeden Güterhändler in Deutschland, ergo jeden Autohändler, ist gemäß § 5 Geldwäschegesetz die Erstellung einer Risikoanalyse verpflichtend! Noch einmal:
Jeder Autohändler in Deutschland ist zu einer Risikoanalyse zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verpflichtet.
Was ist mit Betrieben, die kein oder nur bis 1.000 Euro Bargeld annehmen?
Auch diese Betriebe sind zur Risikoanalyse verpflichtet. Hier der Original-Text aus dem Geldwäschegesetz:
§ 2 GwG: „Verpflichtete im Sinne dieses Gesetzes sind (…) u. a. Güterhändler“.
§ 5 GwG: „Die Verpflichteten haben diejenigen Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu ermitteln und zu bewerten, die für Geschäfte bestehen, die von ihnen betrieben werden (…)“
Merkmale der Risikoanalyse für Autohändler - was man tun muss
Die Risikoanalyse gemäß Geldwäschegesetz gibt vor allem folgende Punkte vor:
Identifizierung möglicher Risiken im Hinblick auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Analyse bzw. Bewertung der identifizierten Risiken
Risikoeinschätzung vornehmen
Handlungsschritte in besagten Fällen definieren
Der Zeitaufwand ist hoch - wir helfen Ihnen
Aus eigener Erfahrung können wir Ihnen bereits eines garantieren:
Wenn Sie die Risikoanalyse inklusive der weiteren notwendigen gesetzlichen Vorgaben selbst erarbeiten, ziehen Sie sich am besten für drei bis vier Tage mit Ihrem PC an einen einsamen Ort mit Internetanschluss zurück. Sie benötigen Ruhe und viel Konzentration.
Die Alternative: Unser Angebot zur Hilfe. Wir haben deutlich mehr Zeit investiert und entsprechende Vorlagen und Zusammenfassungen erstellt. Dies ermöglicht es Ihnen, das Thema innerhalb sehr kurzer Zeit abzuhandeln.
Durch unsere praktische Erfahrung im Autohandel haben wir direkt den Autohändler-Blickwinkel. Wir haben für uns selbst wirklich alle wichtigen Risiken beziffert und benannt. Sollten Sie selbst aktiv werden möchten, raten wir Ihnen, dies am Wochenende in aller Ruhe oder an einem Ort zu machen, an dem Sie niemand stört (z. B. im Homeoffice).
Der Original-Gesetzestext zum Nachlesen
Hier finden Sie den Original-Gesetzestext, in dem die Pflicht zur Erstellung einer Risikoanalyse für Autohäuser vermerkt ist: