Zusammenfassung - was benötigt ein Autohändler?

Um das Thema Geldwäsche im Betrieb adäquat zu behandeln, fassen wir hier zusammen, was wir als Autohändler für Mechanismen und Vorschriften umgesetzt haben, damit man rechtlich nicht so einfach angreifbar ist.

1. Muss ich überhaupt aktiv werden?

Soviel vorweg: Als Autohaus bzw. Autohandel werden Sie diese Frage so gut wie immer mit „Ja“ beantworten müssen. Ausnahme: Sie verkaufen nur 300-Euro-Autos nach Afrika und keines Ihrer Fahrzeuge übersteigt im Wert 1.000 Euro. Details zu diesem Punkt finden Sie hier.

2. Warum muss ich aktiv werden?

Weil Sie, wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben, das „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (auch „Geldwäschegesetz“ oder kurz „GwG“) erfüllen müssen. Und Sie wissen ja: Auch wenn es Ihnen noch keiner gesagt hat, dass es das Gesetz gibt, müssen Sie es trotzdem erfüllen. Hier die Details dazu.

3. Mit was soll ich anfangen?

Sie müssen eine Entscheidung treffen: Kämpfen Sie sich selbst durch das Gesetz, oder dürfen wir Ihnen mit unserer Vorlage helfen (unser Komplettpaket)?

Wenn Sie Ihre Unterlagen selbst erstellen möchten, empfehlen wir Ihnen, so zu beginnen:

Weiteres ergibt sich automatisch, wenn Sie das Geldwäschegesetz lesen.

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